FOTO-DOCK.COM - Die Bildagentur der Schifffahrt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen der Bildagentur Foto-Dock Petzold (im folgenden Foto-Dock genannt). Etwaigen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von Foto-Dock schriftlich anerkannt worden sind.

Das gesamte Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und bleibt stets Eigentum von Foto-Dock. Auch durch Leistung von Schadenersatz und/oder Vertragsstrafe durch den Besteller erwirbt dieser weder Eigentum noch Nutzungsrechte.

Reklamationen, die den Inhalt oder die Qualität des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang mitzuteilen und spätestens nach zwei weiteren Werktagen schriftlich zu bestätigen.

Honorare

Jede Nutzung des Bildmaterials von Foto-Dock ist honorarpflichtig. Das gilt auch für die Verwendung für Montagen, Fotocomposing oder sonstige Umgestaltungen und als Vorlage für Zeichnungen und nachgestellte Fotos und jegliche Vervielfältigung auf Datenträgern (z.B. optische, magnetische oder elektronische Datenträger wie CD-ROM, DVD und Disketten, Mikrofilm usw.) oder Wiedergabe im Internet.

Bei der Nutzung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen wird ein Honorar von mindestens 65,-- Euro pro Motiv fällig.

Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens vor der tatsächlichen Nutzung, den Zweck und Umfang (Abbildungsgröße, Auflage, Verbreitungsraum) seiner beabsichtigten Verwendung der Bilder anzugeben. Den Angaben des Kunden entsprechend erklärt Foto-Dock schriftlich sein Einverständnis und vereinbart das Honorar. Dieses orientiert sich grundsätzlich an der aktuellen Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM).

Durch die Ausführung des Lieferauftrages bedingte Kosten und Auslagen (z.B. Labor- und Materialkosten, CD-Brennen, Reisekosten, Spesen) werden zusätzlich berechnet und fallen auch dann an, wenn der Besteller das Bildmaterial letztlich nicht verwendet. Alle Honorarangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Jede weitere Nutzung des Bildmaterials ist erneut honorarpflichtig. Bei der Abrechnung ist die Bildnummer anzugeben und in welcher Publikation an welcher Stelle das Bild verwendet wurde.

Haftung

Foto-Dock übernimmt keine Haftung für Kosten, die dem Besteller dadurch entstehen, dass das Bildmaterial seinen Anforderungen nicht entspricht.

Eine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte wird von Foto-Dock nur dann übernommen, wenn das Einverständnis der jeweiligen Personen bzw. Eigentümer der Objekte vorher schriftlich zugesichert worden war. Das gleiche gilt für erforderliche Veröffentlichungsgenehmigungen z.B. von Sammlungen und Museen.

Die Betextung ist Sache des Bestellers. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) eingehalten werden. Bei Rechtsverletzunmgen durch die Betextung sowie durch sinnentstellende oder herabwürdigende Verwendung des Bildmaterials ist allein der Besteller Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Vertragsstrafe / Schadenersatz

Der Besteller ist nicht berechtigt, das Bildmaterial ohne Einverständnis von Foto-Dock zu nutzen oder in irgendeiner Form (z.B. Internegativ, Reproduktion, elektronische Datenträger) an Dritte weiterzugeben. Bei unberechtigter Nutzung durch den Besteller oder einer anderen Person entsteht der Anspruch von Foto-Dock auf ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des auf der aktuellen Honorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing aufgeführten Honorars. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Alle dem Besteller übergebenen Bilder sind wie Originale zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust ist ein pauschalierter Schadenersatz zu leisten, ohne dass Foto-Dock die Höhe des Schadens nachzuweisen hat. Dieser pauschalierte Schadenersatz beträgt bei einem leicht wiederholbaren Originaldia oder anderen Unikat 500,-- Euro, bei einem gar nicht oder nur mit einem den Schadenersatz übersteigenden Aufwand wiederholbaren Unikat 1000,-- Euro. Foto-Dock kann weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Besteller ist berechtigt, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen. Wird ein als verloren abgerechnetes Bild innerhalb eines Jahres aufgefunden und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, vergütet Foto-Dock ein Drittel des gezahlten Schadenersatzes.

Soweit bei der Lieferung kein Termin für die Rücksendung des Bildmaterials festgelegt wurde, erfolgt diese unverzüglich nach der vorgesehenen Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser trägt insbesondere auch das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Foto-Dock.

Erfolgt die Rückgabe des Bildmaterials nicht rechtzeitig, hat der Besteller nach Ablauf der Rückgabefrist pro Tag 1,-- Euro Vertragsstrafe zu zahlen (Blockierungskosten).

Urheberrecht

Für jede Nutzung des Bildmaterials von Foto-Dock gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz, auch soweit dies in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht besonders aufgeführt ist.

Unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz verlangt Foto-Dock, dass durch einen Urhebervermerk die zweifelsfreie Zuordnung des jeweiligen Bildes zum Urheber gewährleistet wird. Dies muss auch bei Sammelbildnachweisen sichergestellt sein. Unterbleibt der Urhebervermerk, wird ein Zuschlag von 100% des jeweiligen Nutzungshonorares fällig.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

Die Kalender von Eberhard Petzold sind im Calvendo Verlag erschienen und im Buchhandel in vier Formaten erhältlich.



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